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VG München: Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons an ein Bestandsgebäude, Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, Funktionslosigkeit (verneint), Befreiungsanspruch (verneint), Berührtwerden der Grundzüge der Planung (bejaht), Überholung des Planungskonzepts aufgrund abweichender tatsächlicher Entwicklung bei wirksamer (nicht funktionsloser) Festsetzung („Aufweichen“ der Planungskonzeption) kein im Rahmen der Grundzüge der Planung beachtlicher Gesichtspunkt
Urteil vom 07.07.2025 – M 8 K 23.4968